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FAQ – Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Heilpraktiker, Behandlung, Ablauf und Organisation.

Grundsätzliches zur Behandlung bei einem Heilpraktiker

Ein Heilpraktiker arbeitet eigenständig und führt Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen durch. Die Tätigkeit erfolgt außerhalb der ärztlichen Versorgung und ersetzt diese nicht.

Ein Heilpraktiker führt keine operativen Eingriffe durch, stellt keine ärztlichen Diagnosen im schulmedizinischen Sinne und ersetzt keine notwendige ärztliche Behandlung oder Notfallversorgung. Auch Geburtshilfe oder Behandlung von bestimmten Infektionskrankheiten sind dem Heilpraktiker untersagt.

Nein. Bei akuten, schweren oder unklaren Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. Eine heilpraktische Behandlung kann ergänzend erfolgen, tritt aber nicht an die Stelle einer ärztlichen Versorgung.

Viele Menschen wenden sich an einen Heilpraktiker bei länger bestehenden, wiederkehrenden oder funktionellen Beschwerden – etwa dann, wenn sie sich eine ergänzende, zeitlich ausführlichere Betrachtung ihrer Situation wünschen.

Bei Notfällen, schweren akuten Erkrankungen oder lebensbedrohlichen Situationen ist eine sofortige ärztliche oder klinische Versorgung notwendig.

Nein. Eine Behandlung setzt keine Überzeugung oder bestimmte Haltung voraus.
Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihre Situation offen schildern und bereit sind, das Vorgehen gemeinsam zu prüfen.

Rolle, Verantwortung und Grenzen

Der Heilpraktiker trägt die fachliche Verantwortung für Einschätzung und Vorgehen im Rahmen seiner Tätigkeit. Entscheidungen über weitere Schritte erfolgen auf Grundlage der fachlichen Einschätzung und Ihrer persönlichen Situation.

Vorliegende Befunde und laufende Therapien werden berücksichtigt, sofern sie für die aktuelle Situation relevant sind. Eine bestehende ärztliche Behandlung kann ergänzend fortgeführt werden.

In solchen Fällen wird eine ärztliche Abklärung empfohlen. Eine heilpraktische Behandlung tritt dann zurück.

Einstieg und Ablauf in der Praxis

Der erste Termin ist ein Gespräch zur Klärung Ihrer Situation. Sie schildern Ihr Anliegen, bisherige Entwicklungen und offene Fragen. Ziel ist eine fachliche Einschätzung und die Klärung, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

Nein. Das erste Gespräch dient der Orientierung und Einschätzung. Eine homöopathische Behandlung setzt eine ausführliche Anamnese voraus.

Nein. Sie können nach dem Gespräch in Ruhe entscheiden, ob Sie eine weiterführende Behandlung wünschen oder nicht. Eine Entscheidung wird nicht vorausgesetzt.

Hilfreich sind vorhandene Arztberichte, Befunde, eine aktuelle Medikamentenliste sowie frühere Diagnosen.

Anamnese und Behandlung

Die Anamnese ist ein ausführliches Gespräch, in dem Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, aktuelle Beschwerden, Reaktionen und individuelle Besonderheiten erfasst werden. Sie bildet die Grundlage für die Auswahl eines homöopathischen Arzneimittels.

Eine Anamnese dauert in der Regel zwei bis drei Stunden. Hinzu kommen Vor- und Nachbereitung durch den Therapeuten, die außerhalb der Gesprächszeit erfolgt.

Auf Grundlage der Anamnese wird ein homöopathisches Arzneimittel ausgewählt. Sie erhalten Hinweise zur Einnahme und zum weiteren Vorgehen.

Veränderungen und Reaktionen werden im weiteren Verlauf besprochen und eingeordnet. Der weitere Verlauf richtet sich nach Ihrer individuellen Situation und zeigt sich häufig schrittweise.

Verlauf, Kontinuität und spätere Anliegen

Es gibt keinen festen Terminrhythmus. Manche Menschen kommen nur gelegentlich, andere in größeren Abständen oder bei Bedarf. Der Verlauf bestimmt, ob und wann weitere Termine sinnvoll sind.

Ja. Nach einer durchgeführten Anamnese besteht eine Grundlage, auf die auch bei später auftretenden oder akuten Anliegen zurückgegriffen werden kann – auch dann, wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Anlass stehen.

Bleibt eine Veränderung aus, wird dies offen besprochen. In solchen Fällen wird gemeinsam entschieden, ob das Vorgehen angepasst oder die Behandlung beendet wird.

Nein. Weder ein erstes Gespräch noch eine begonnene Behandlung verpflichten zu weiteren Terminen.

Schulmedizin, Medikamente und Sicherheit

Ja. Medikamente dürfen nicht eigenmächtig abgesetzt oder verändert werden. Bestehende Medikation wird berücksichtigt und in die Einschätzung einbezogen.

Vorliegende Diagnosen und Befunde werden berücksichtigt, sofern sie für die aktuelle Situation relevant sind.

Bei ernsten akuten Erkrankungen ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. In Notfällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Notruf.

Behandlung von Kindern

Ja. Kinder können homöopathisch behandelt werden, sofern eine sorgfältige Anamnese durchgeführt wurde.

Ja. Bei Kindern werden Entwicklung, Verhalten, Reaktionen und familiäre Zusammenhänge besonders berücksichtigt. Die Anamnese erfolgt altersgerecht und unter Einbeziehung der Eltern.

Eine Behandlung erfolgt nur, wenn sie fachlich sinnvoll erscheint. Bei ernsten oder akuten Erkrankungen ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Nein. Wie bei Erwachsenen richten sich Dauer und Verlauf nach der individuellen Situation des Kindes.

Kosten und organisatorische Fragen

Das erste Gespräch dauert in der Regel etwa eine Stunde und wird mit 80 € berechnet.

Die Kosten für eine ausführliche homöopathische Anamnese bei Erwachsenen betragen 250 €.
In diesem Betrag sind das Gespräch sowie die fachliche Vor- und Nachbereitung enthalten.

Die Kosten für eine homöopathische Anamnese bei Kindern betragen 120 €.

Folgetermine, Sprechstunden sowie Konsultationen bei akuten Beschwerden werden mit 92 € berechnet.

Eine Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Tarif. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Wichtige Informationen zur Terminvorbereitung, Fragebögen sowie Hinweise zum weiteren Ablauf erhalten Sie in der Regel per E-Mail.

Bitte achten Sie darauf, diese E-Mails aufmerksam zu lesen, da sie für den Ablauf der Behandlung relevant sind.

Persönliche Fragen können selbstverständlich auch telefonisch oder im Gespräch geklärt werden.

Entscheidung und Orientierung

Diese Frage lässt sich häufig im ersten Gespräch klären. Es ist nicht erforderlich, bereits vorab sicher zu sein.

Dann endet der Kontakt nach dem Gespräch. Eine Entscheidung gegen eine Behandlung ist jederzeit möglich.

Gedanken aus der Praxis

Viele der hier aufgeführten Fragen tauchen in ähnlicher Form immer wieder auf. Dennoch lassen sie sich nicht vollständig über kurze Antworten klären, da Zusammenhänge, Erwartungen und Verläufe oft erst mit der Zeit verständlich werden.

Wenn Sie möchten, können Sie sich für Gedanken aus meiner Praxis eintragen.
In unregelmäßigen Abständen teile ich Betrachtungen aus meinem homöopathischen Praxisalltag – zu typischen Anliegen, Verlaufsbeobachtungen und Fragestellungen, wie sie mir in der Arbeit mit meinen Patienten begegnen.

Das kann Ihnen helfen, die hier angesprochenen Themen weiter einzuordnen und in Ruhe zu prüfen, ob und wann ein persönliches Gespräch für Sie sinnvoll ist.